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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 - Anwendung und gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Begriff „Leistung“ bezeichnet jede Abholung, jeden Transport und jede Behandlung von Abfällen und Stoffen, jegliche Art von Verkauf oder Bereitstellung von Material und ganz allgemein jede Erbringung von Dienstleistungen durch LAMESCH Exploitation S.A. (LAMESCH) im Namen des Kunden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten für unsere Leistungen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; die Anwendung etwaiger Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Hat LAMESCH abweichenden Geschäftsbedingungen schriftlich zugestimmt, so bleiben die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen trotzdem in Kraft, sofern sie den anderen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Sollten Widersprüche zwischen dem Angebot und einigen der nachstehenden Bedingungen bestehen, verlieren die widersprüchlichen Bedingungen ihre Gültigkeit.

2 - Zustandekommen, Dauer und Beendigung des Vertrags

Angebote werden auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten erstellt. Dieser hat LAMESCH alle für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlichen Genehmigungen, technischen Anweisungen, Analyseergebnisse, repräsentativen Stichproben sowie sonstigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die im Angebot angegebene Ausführungszeit ist ein Richtwert. Die Angebote sind zwei Monate lang gültig. LAMESCH behält sich das Recht vor, seine Angebote abzuändern. Änderungen von Angeboten sind nur gültig, wenn sie dem Kunden zuvor schriftlich mitgeteilt werden. Sollte LAMESCH dem Kunden kein Angebot übermitteln, kommt der Vertrag erst mit der Bestätigung der Bestellung des Kunden durch LAMESCH zustande. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird der Vertrag für eine Mindestdauer von 12 Monaten abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist per Einschreiben an den Geschäftssitz von LAMESCH gekündigt wird. Bei einem auf ein Jahr abgeschlossenen oder um ein Jahr verlängerten Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate, bei einem auf 2, 3 oder 4 Jahre abgeschlossenen Vertrag 4 Monate und bei einem auf 5 Jahre abgeschlossenen Vertrag 6 Monate. Betrifft der Vertrag die Bereitstellung und Entleerung von Behältnissen, schuldet der Kunde LAMESCH im Falle einer fristlosen Kündigung des Vertrags eine Entschädigung in Höhe des Betrags, der während der vorstehenden Kündigungsfrist für die Bereitstellung und Entleerung der Behältnisse zu entrichten gewesen wäre. In allen anderen Fällen wird eine vorzeitige Kündigung nur gegen Zahlung einer Entschädigung wegen Vertragsbruchs in Höhe von 30 % des (jährlichen) Bestellwerts durch den Kunden gewährt. Verstößt der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen und hat er diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Verstoßes per Einschreiben behoben, ist LAMESCH berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention per Einschreiben zu kündigen. Darüber hinaus wird der Vertrag von Rechts wegen und ohne Mahnung aufgelöst, sobald der Kunde in Konkurs geht und/oder einen Vergleich bzw. eine Liquidation beantragt. In all diesen Fällen ist LAMESCH berechtigt, vom Kunden pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30 % des (jährlichen) Bestellwerts zu verlangen.

3 -  Abholung von Abfällen und Stoffen

Die Preise werden auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten ermittelt, der LAMESCH die Richtigkeit und Vollständigkeit der mitgeteilten Eigenschaften zusichert. Darüber hinaus sind auf Verlangen von LAMESCH repräsentative Stichproben der Abfälle oder Stoffe für eventuelle Kontrolluntersuchungen über die Beschaffenheit der zu entsorgenden Abfälle und Stoffe bereitzustellen. Sollte sich bei der Abholung, dem Transport, der Lagerung oder der Behandlung herausstellen, dass die Abfälle oder Stoffe nicht der bereitgestellten Beschreibung entsprechen, hat der Kunde LAMESCH für alle dadurch entstehenden Schäden schadlos zu halten. LAMESCH behält sich das Recht vor, die betreffende Charge abzulehnen, an den Kunden zurückzusenden oder die Charge zu einem für die rechtmäßige und ordnungsgemäße Entsorgung angemessenen Preis anzunehmen. Die Abholung der Abfälle oder Stoffe erfolgt an dem vereinbarten Ort. Sollte die Verpackung von gefährlichen Abfällen und Stoffen nicht von LAMESCH vorgenommen werden, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Verpackung verschlossen und dicht ist und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen aufweist, damit eine gefahrlose Handhabung und ein gefahrloser Transport gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch LAMESCH möglich sind. Außerdem sind Chargen verschiedener Abfälle und Stoffe getrennt voneinander zu verpacken und mit einer eindeutigen Kennzeichnung zu versehen, die eine Bestimmung der verschiedenen Mengen ermöglicht. Der Kunde hat die Kennzeichnung gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den EWG-Normen vorzunehmen. Auf Anfrage des Kunden übermittelt LAMESCH dem Kunden zusätzliche Piktogramme und Etiketten, um die Kennzeichnung des Bestimmungsorts der Abfälle und Stoffe zu erleichtern. Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Piktogramme und Etiketten an sichtbarer Stelle auf den verpackten Chargen anzubringen. Die Verladung von kleinen Verpackungen (Paletten, Fässer, Körbe usw.) und deren Sicherung in oder auf dem Transportmittel erfolgt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, durch LAMESCH. Wird die im Angebot angegebene Ladezeit durch Verschulden des Kunden überschritten, werden dem Kunden die Mehrkosten zu den im Angebot angeführten Bedingungen in Rechnung gestellt. Die Abfälle verbleiben bis zur Entsorgung oder Behandlung im Eigentum des Kunden und der Kunde haftet bis zu deren Behandlung für alle mit den Abfällen und Stoffen in Zusammenhang stehenden Gefahren.

Der Kunde bestätigt, über die geltenden Vorschriften betreffend die Lagerung, Sammlung, Abholung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen und Stoffen Bescheid zu wissen und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Darüber hinaus bestätigt der Kunde, über die Bedingungen für die Annahme von Abfällen und Stoffen in Behandlungsanlagen Bescheid zu wissen und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Die aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehenden Kosten trägt der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, die Behältnisse nur mit jenen Abfällen und Stoffen zu befüllen, für die die jeweiligen Behältnisse bestimmt sind. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen und die vorschriftsmäßige Nutzung der Behältnisse verantwortlich. Die aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Abholung bestimmten Behälter, Abfälle oder Stoffe an einem geeigneten, für das Personal von LAMESCH zugänglichen Ort abzustellen. Darüber hinaus muss der Ort so beschaffen sein, dass die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung nötigen Manöver und die Handhabung möglich sind. Alle aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehenden Kosten trägt der Kunde. Der Kunde ist unter keinen Umständen berechtigt, die Behälter, Abfälle und/oder Stoffe von Dritten abholen oder entleeren zu lassen.

4 -  Eigentumsübergang

Der Eigentumsübergang an allen verkauften Waren (darunter insbesondere Material und Werkstoffe) erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Der Kunde ist verpflichtet, seine Gläubiger auf den zugunsten von LAMESCH vereinbarten Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Ein auch nur teilweiser Zahlungsverzug ermächtigt LAMESCH, ungeachtet anders lautender Bestimmungen, die Ware nach erstmaliger Mahnung per Einschreiben mit Rückschein vom Kunden zurückzuverlangen. Der Herausgabeanspruch besteht auch im Falle der Eröffnung eines Gesamtverfahrens über das Vermögen des Kunden. Sollte die Ware bereits verbraucht worden sein, verpflichtet sich der Kunde, LAMESCH den entstandenen Schaden durch gleichwertige Waren oder fertige Erzeugnisse zu ersetzen. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware verpflichtet sich der Kunde, den noch ausstehenden Betrag sofort an LAMESCH zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich, LAMESCH im Falle einer Weiterveräußerung unverzüglich zu benachrichtigen, damit das Unternehmen gegebenenfalls seinen Anspruch auf Herausgabe des Kaufpreises gegenüber dem Dritten geltend machen kann. Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Im Falle der Anwendung der Eigentumsvorbehaltsklausel hat der Kunde eine pauschale Entschädigung für die Wertminderung in Höhe von 10 % des Warenwerts zu zahlen. Diese Entschädigung wird nicht auf etwaige vom Kunden geleistete Vorauszahlungen angerechnet. Im Falle einer Streitverkündung durch die Gläubiger des Kunden, insbesondere im Falle einer Pfändung der Ware oder der Eröffnung eines Gesamtverfahrens, hat der Kunde LAMESCH unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein darüber in Kenntnis zu setzen. Außerdem verpflichtet er sich, die pfändenden Gläubiger, die Beteiligten des Gesamtverfahrens und den für das Aufsetzen der Urkunden zuständigen Gerichtsvollzieher darüber zu informieren. Der Kunde trägt sämtliche Kosten für die Maßnahmen, die LAMESCH im Hinblick auf die Einstellung dieses Rechtsstreits treffen könnte, darunter die Kosten für Drittwiderspruchsklagen oder Streithilfe. Unbeschadet der Übertragung des vorbehaltenen Eigentums auf im Besitz des Kunden stehende Waren gleicher Art, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Ware stets identifizierbar ist. Sollte ein Schadensfall eintreten, verpflichtet sich der Kunde, LAMESCH unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die Ansprüche aus der betreffenden Eigentumsversicherung zu übertragen.

5 - Bereitstellung von Material

LAMESCH verpflichtet sich, dem Kunden das vereinbarte Material zur Verfügung zu stellen und das bereitgestellte Material auf telefonische Anfrage des Kunden zu entleeren. Bei Behältern mit einem Fassungsvermögen mit 1,1 m3 oder 5 m3 erfolgt die Entleerung entweder gemäß dem bestehenden Entleerungsplan oder an festgelegten Tagen, bei Containern innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Jegliches dem Kunden vermietete und zur Verfügung gestellte Material verbleibt im Eigentum von LAMESCH oder von dessen Rechtsnachfolgern. Es ist unveräußerlich und unpfändbar. Im Falle einer Pfändung hat der Kunde den Pfändenden unverzüglich über diesen Umstand in Kenntnis zu setzen und LAMESCH zu benachrichtigen, wodurch das Recht von LAMESCH, vom Kunden eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Schaden zu verlangen, nicht beeinträchtigt wird. Der Kunde verpflichtet sich, den Ort, an dem das Material aufgestellt wird, genau zu bestimmen und anzugeben. Der Ort muss ausreichend Platz zum Manövrieren bei der Anlieferung und Abholung der Behälter und Container bieten und es ermöglichen, die Behälter bzw. Container derart zu platzieren, dass ein leichtes Verladen möglich ist (damit Container verladen werden können, muss der Lkw mit dem Heck an die Vorderseite des Containers heranfahren können). Der Kunde ist nicht berechtigt, den Abstellort des Materials ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LAMESCH zu ändern. Der Kunde verpflichtet sich, folgende Arten von Abfällen nicht in den Containern bzw. Behältern zu entsorgen: heiße Asche, Sprengstoffe, brennbare, ätzende, giftige und/oder radioaktive Stoffe, Arzneimittel, Kohlenwasserstoffe (mit oder ohne Behälter), Gasflaschen (Propan, Butan usw.), menschliche und tierische Exkremente, menschliche Körperteile, Tierteile oder -leichen sowie Schlachtabfälle. Außerdem verpflichtet sich der Kunde, die Behälter bzw. Container und ihre Umgebung sauber zu halten, sie entsprechend ihrem Rauminhalt (d. h. maximal bis zum Rand) und unter Einhaltung des höchstzulässigen Gewichts gleichmäßig zu befüllen, um zu verhindern, dass die Behälter bzw. Container umkippen oder aus dem Gleichgewicht geraten, das Material keinem Dritten zu überlassen, es nicht zu vermieten oder weiterzuvermieten, das Material nicht ohne die schriftliche Zustimmung von LAMESCH von einer kommunalen oder interkommunalen Stelle oder einem anderen Unternehmen abtransportieren oder entleeren zu lassen und das Material ausschließlich für die Entsorgung der vorgeschriebenen Abfälle zu verwenden. Sofern der Kunde nicht schriftlich Vorbehalte äußert, wird angenommen, dass sich das Material in gutem Zustand befindet. Der Kunde verpflichtet sich, das Material in gutem Zustand zu halten und es nach Treu und Glauben zu nutzen. Der Kunde ist unter keinen Umständen berechtigt, Änderungen an dem bereitgestellten Material oder seinem Zubehör vorzunehmen. Sollte das bereitgestellte Material auf öffentlichen Straßen abgestellt werden, hat der Kunde unter alleiniger Verantwortung alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung besonderer Vorschriften sowie in Bezug auf Genehmigungen oder Sicherheit (Gesetz über den Straßenverkehr, Zugänglichkeit des Materials für Dritte, Diebstahl, Beschilderung, Beleuchtung, Straßenschäden usw.) zu treffen und LAMESCH von sämtlichen Ansprüchen freizustellen; LAMESCH kann nicht für irgendwelche Verstöße belangt oder haftbar gemacht werden. Das bereitgestellte Material ist mit einem Kennzeichnungsschild versehen, das nicht entfernt oder verändert werden darf. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die am Material angebrachten Eigentumsschilder und Beschriftungen stets lesbar und in einwandfreiem Zustand sind. Der Kunde bestätigt, über den Verwendungszweck des bereitgestellten Materials Bescheid zu wissen und verpflichtet sich, diesen zu beachten. Das Material ist ausschließlich für den jeweiligen Verwendungszweck bestimmt. Dritte sind nicht zur Verwendung oder Handhabung des bereitgestellten Materials berechtigt. Bei Nichtzahlung der Leistungen, Konkurs oder Pfändung wird die Herausgabe des bereitgestellten Materials verlangt, egal wo sich dieses gerade befindet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das bereitgestellte Material in seiner Obhut steht und dass er allein während der gesamten Vertragslaufzeit für den Verlust sowie jegliche Beschädigung des Materials haftet, auch bei zufälligen Ereignissen oder höherer Gewalt. Der Kunde verpflichtet sich, LAMESCH im Schadensfall binnen 24 Stunden nach Schadenseintritt zu benachrichtigen und etwaige mit dem Schaden in Zusammenhang stehende Rechnungen sofort nach Erhalt zu begleichen. Der Kunde haftet somit für jeglichen Diebstahl und jegliche Beschädigung des bereitgestellten Materials sowie für alle Schäden, die Dritten zugefügt wurden. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die durch die Überladung der Behältnisse (egal ob Gewicht oder Volumen) entstehen.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Schäden, die durch das Abstellen eines Behältnisses an einer ungeeigneten Stelle entstehen. Bei Nichteinhaltung einer oder mehrerer Verpflichtungen durch den Kunden (ungeeignete Anordnung des Materials, unzureichende Abstellfläche, unsachgemäße Beladung, Nichtzugänglichkeit der Behältnisse usw.) werden dem Kunden alle dadurch entstehenden Mehrkosten gemäß den geltenden Tarifbedingungen in Rechnung gestellt, und zwar unbeschadet etwaiger Rechte und Schadenersatzansprüche. Im Falle von unbefugten technischen Eingriffen am vermieteten Material oder Teilen davon durch den Kunden oder im Falle einer Bereitstellung des Materials durch den Kunden an Dritte, ist LAMESCH unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche oder rechtlicher Schritte berechtigt, den Vertrag per eingeschriebenem Brief zu kündigen.

6 - Reinigung von Leitungen, Tanks und Behältern, Entleerung von Klärgruben

LAMESCH haftet weder für Schäden, die durch eine vom Kunden gewünschte Demontage entstehen noch für sonstige direkte oder indirekte Schäden, die aufgrund einer mangelnden Festigkeit der Materialien, an denen die Reinigungsarbeiten, Beseitigung der Verstopfung oder Überprüfung durchgeführt wird, verursacht werden könnten. LAMESCH unterliegt keiner Erfolgsverpflichtung bei der Beseitigung von Verstopfungen.

7 - Preis

Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Es gelten die im Angebot und/oder in der Bestellung genannten Preise, außer LAMESCH sieht sich gezwungen, seine Preise für die an den Kunden verkauften Waren aufgrund von Änderungen in der Kostenstruktur (Arbeitsentgelte, Transportkosten, Behandlungskosten, Steuern, Versicherungsprämien, Treibstoffpreise, Änderung des Orts der Ablagerung usw.) an die Entwicklung seiner fixen und variablen Kosten anzupassen, wobei eine eventuelle Preisrevision in Anlehnung an diese Änderungen erfolgt. In diesem Fall ist auf der Rechnung der neue Preis angegeben. Die Preise für die Vermietung und Entleerung des Materials sind auf jeden Fall an den Preisindex gebunden. Die Entsorgungsgebühren werden nach dem zum Zeitpunkt der Entsorgung gültigen Tarif erhoben und sind auch an die betreffende Deponie oder Annahmestelle gebunden; sie unterliegen einer Revision, wenn der Ort der Ablagerung oder der sonstigen Entsorgungsstelle geändert wird. Zusätzliche Leistungen und/oder Vertragsänderungen müssen vom Kunden schriftlich beantragt werden. Die für diese Leistungen anfallenden Gebühren werden dem Kunden zu den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Der Kunde muss die Tarife zuvor angenommen haben. Die Angebotspreise gelten für eine Erbringung der Leistung zu den normalen Arbeitszeiten von LAMESCH. Zuschläge für Überstunden sowie für Leistungen, die auf Anfrage des Kunden an Samstagen, Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht erbracht werden, werden dem Kunden zu den offiziellen Tarifen in Rechnung gestellt.

8 - Zahlungen

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von LAMESCH innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsstellung netto und ohne Abzug zahlbar. Rechnungen, die nicht innerhalb von fünf Werktagen nach deren Ausstellung vom Kunden beanstandet werden, gelten als angenommen. Im Falle von Zahlungsverzug werden von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung ab der in Artikel 3 und 12 des luxemburgischen Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen festgelegten Frist Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz verrechnet. Darüber hinaus wird im Falle von Zahlungsverzug unbeschadet der vorstehenden Verzugszinsen eine vertragliche Entschädigung fällig, die auf einen Pauschalbetrag von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 40 Euro, festgesetzt wird. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist LAMESCH berechtigt, seine Leistungen und/oder die Abholung einzustellen. Teilzahlungen des Kunden werden immer zuerst zur Zahlung der Zinsen verwendet, ein eventueller Restbetrag wird auf die Hauptforderung angerechnet. Alle Zahlungen sind auf die auf den Rechnungen von LAMESCH angeführte Art und Weise zu leisten. Der Kunde ist weder berechtigt, die Zahlung wegen Rechtsstreitigkeiten zu verweigern, die nicht direkt mit dem Gegenstand der Rechnung in Zusammenhang stehen noch kann er ein Zurückbehaltungsrecht auf den unstreitigen Teil der Rechnung geltend machen. Dauert der Zahlungsverzug 5 Tage nach Absendung einer Mahnung an, kann LAMESCH die Ausführung des Vertrages auf Kosten des Kunden einstellen. Bei Nichtzahlung der Rechnung innerhalb eines Monats nach Übermittlung einer Mahnung wird der Vertrag außerdem ohne weitere Mahnung von Rechts wegen beendet. Unbeschadet seiner Entscheidung hat LAMESCH in beiden Fällen weiterhin Anspruch auf die Beitreibung seiner Forderung sowie auf Schadensersatz. Die Nichteinhaltung eines Fälligkeitstermins hat automatisch die Zahlung der restlichen fälligen Beträge zur Folge. Wechsel werden von LAMESCH nicht akzeptiert.

9 - Erfüllungsfrist und Geldstrafen

Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zahlung von Geldstrafen oder Entschädigungen, wenn dies nicht im Vertrag vorgesehen ist. Jede vom Kunden gewünschte Änderung betreffend die Bedingungen der Leistungserbringung hat, sofern LAMESCH sie akzeptiert, gegebenenfalls eine Änderung der vereinbarten Fristen zur Folge, um den sich daraus ergebenden Folgen Rechnung zu tragen. Im Falle von höherer Gewalt lehnt LAMESCH jegliche Haftung bezüglich des Liefertermins ab. Wird die Vertragserfüllung durch ein Ereignis verzögert, das LAMESCH nicht zu vertreten hat, verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer der Verzögerung. LAMESCH behält sich in diesem Fall das Recht vor, die Erfüllungsfrist anzupassen. Darüber hinaus behält sich LAMESCH das Recht vor, vom Kunden Ersatz für Schäden zu verlangen, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung entstanden sein könnten. Dauert diese Verzögerung länger als 3 Monate und ist der Preis vertraglich als fest und nicht revidierbar vereinbart, so ist LAMESCH berechtigt, nach Beendigung der Leistung eine Preisanpassung vorzunehmen, um eventuellen Erhöhungen der Selbstkosten Rechnung zu tragen.

10 - Vergabe an Subunternehmer

LAMESCH behält sich das Recht vor, den Vertrag teilweise oder zur Gänze an Subunternehmer zu vergeben.

11 - Höhere Gewalt

Ein Fall von höherer Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, unvorhersehbar und unaufhaltsam ist, gleich welcher Art, das zur Folge hat, dass der geschlossene Vertrag vorübergehend oder dauerhaft nicht erfüllt werden kann und das je nach Fall die Aussetzung seiner Ausführung, seine Aufhebung oder seine Beendigung ermöglicht. Sofern Fälle von höherer Gewalt während der Vertragslaufzeit eintreten, ist LAMESCH berechtigt, sich darauf zu berufen. Als höhere Gewalt gelten unter anderem, aber nicht ausschließlich folgende Ereignisse: Kriegszustand, Aufruhr oder Unruhen, behördliche Entscheidungen in Bezug auf Genehmigungen und Zulassungen, Naturkatastrophen, Unterbrechungen durch Regenzeiten oder andere für den Ort und die Jahreszeit als ungewöhnlich anerkannte Witterungsverhältnisse, Feuer, Streiks und Aussperrungen. Darüber hinaus werden Unfälle mit Arbeitsmitteln, Verkehrsunfälle sowie Lieferunterbrechungen von Rohstoffen, die eine teilweise Arbeitsunfähigkeit der Betriebsstätten von LAMESCH zur Folge haben, als Fälle von höherer Gewalt eingestuft.

12 - Haftung

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des luxemburgischen Gesetzes vom 21. April 2004 über die Konformitätsgarantie, verfügt er über eine Frist von zwei Jahren ab der Anlieferung der Ware, um LAMESCH auf Vertragswidrigkeiten betreffend die gelieferte Ware hinzuweisen. Versteckte Mängel an von LAMESCH verkauften Waren müssen von als Verbraucher geltenden Kunden innerhalb der kurzen, in Artikel 1648 des luxemburgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Frist gemeldet werden. In allen anderen Fällen müssen LAMESCH Beanstandungen und sonstige Reklamationen innerhalb von 5 Werktagen nach Erbringung der vereinbarten Leistung, nach dem die Beanstandung begründenden Ereignis oder nach dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von diesem Ereignis Kenntnis erlangt hat, mitgeteilt werden, ansonsten sind sie ungültig. Beanstandungen und Reklamationen sind direkt schriftlich an unsere Geschäftsstelle zu richten. Mündlich an unser Personal gerichtete Beanstandungen und Reklamationen werden nicht angenommen. LAMESCH haftet nur für unmittelbare Schäden, die durch LAMESCH verursacht werden und in keinem Fall für mittelbare Schäden wie z. B. Betriebsverluste, finanzielle Kosten oder entgangenen Gewinn.

13 - Schadloshaltung

Der Kunde stellt LAMESCH von allen Schadenersatzforderungen und Ansprüchen, einschließlich jener von Mitarbeitern des Kunden, denen im Rahmen der Vertragserfüllung ein Schaden entstanden ist, frei, außer LAMESCH hat den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt.

14 - Gegenseitige Benachrichtigung

Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig über alle Ereignisse oder Aspekte zu informieren, die die Sicherheit oder die reibungslose Erbringung der Leistungen beeinträchtigen könnten. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten, Anlagen, Maschinen und Geräte, an denen das Personal von LAMESCH seine Leistungen erbringt, den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Der Kunde verpflichtet sich, LAMESCH über die in der Betriebsstätte, in der die Leistungen erbracht werden, zu beachtenden Risiken und Bestimmungen zum Wohlbefinden und zur Sicherheit der Arbeitnehmer zu informieren.

15 - Verarbeitung Personenbezogener Daten

Die vom Kunden oder LAMESCH bereitgestellten Informationen und personenbezogenen Daten werden unter strengster Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt. Die erhobenen Informationen sollen die Ausführung von vorvertraglichen sowie vertraglichen Maßnahmen ermöglichen. Jede Partei hat ein Recht auf Auskunft über die sie betreffenden Daten sowie ein Recht auf Berichtigung dieser Daten. Die allgemeine Datenschutzrichtlinie von LAMESCH kann auf der Website www.lamesch-prezero.lu eingesehen werden.

16 -  Ethik und Verhaltenskodex

LAMESCH verfügt über einen « Code of Conduct für Geschäftspartner », der unter https://lamesch-prezero.lu/de/ethik abrufbar ist.  Der Kunde verpflichtet sich, diesen einzuhalten. Wenn Sie einen potenziellen Verstoß gegen die Compliance melden möchten, können Sie sich an unseren Compliance Officer unter Compliance@lamesch-prezero.lu wenden oder unser Online-Meldesystem nutzen, das auf derselben Seite der Website verfügbar ist.

17 - Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

Für die Erfüllung des Vertrags, der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt, haben die Parteien eine Zustellungsanschrift in Luxemburg zu benennen. Das Vertragsverhältnis zwischen LAMESCH und dem Kunden unterliegt ausschließlich luxemburgischem Recht. Für eventuelle Beschwerden oder Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Erfüllung des diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Vertrags zwischen LAMESCH und dem Kunden ergeben haben oder ergeben könnten, sind ausschließlich die Gerichte von Luxemburg-Stadt zuständig, wobei LAMESCH berechtigt ist, vor jedem anderen zuständigen Gericht Klage gegen den Kunden zu erheben.

18 - Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen LAMESCH und dem Kunden festgelegte Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen, Bedingungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien hiervon nicht berührt.

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