Neues Denken für ein sauberes Morgen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 - Anwendung und gültigkeit der Vorliegenden AGB

Unter "Leistung" verstehen wir das Abholen, den Transport und die Behandlung von Abfällen und Produkten, jeden Verkauf von Waren (insbesondere den Verkauf von Geräten und Materialien) und die Bereitstellung von Material und allgemein alle Dienstleistungen, welche die LAMESCH Exploitation s.a. (LAMESCH) auf Rechnung des Kunden ausführt. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, unterliegen unsere Leistungen ausschließlich den vorliegenden AGB unter Ausschluss der Allgemeinen oder Besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden. Falls die LAMESCH abweichenden Bedingungen schriftlich zugestimmt hat, bleiben die anderen Allgemeinen Bedingungen, die nicht in Widerspruch stehen, weiterhin in Kraft. Falls der Inhalt des Angebots in Widerspruch zu bestimmten nachfolgend genannten Bedingungen steht, sind diese letztgenannten nicht länger gültig.

2 - Anschluss, dauer und Ende des Vertrages

Die Angebote werden auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Angaben erstellt. Der Kunde liefert der LAMESCH alle Genehmigungen, technischen Angaben, Analyseresultate, repräsentativen Probenahmen oder alle anderen notwendigen Dokumente, die zur korrekten Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Die im Angebot angegebene Ausführungsdauer versteht sich als Richtwert. Die Gültigkeit der Angebote beträgt zwei Monate. Die LAMESCH behält sich das Recht zur Änderung des Angebots vor. Änderungen des Angebots sind nicht gültig, solange der Kunde keine schriftliche Mitteilung über diese Änderung erhalten hat. Erstellt die LAMESCH dem Kunden kein Angebot, gilt der Vertrag erst als abgeschlossen, wenn die LAMESCH den Auftrag des Kunden bestätigt hat. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Vertrag für eine Mindestdauer von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, soweit er nicht per Einschreiben an den Gesellschaftssitz der LAMESCH gekündigt wird mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten vor Ablauf bei einem für ein Jahr geschlossenen oder verlängerten Vertag, von 4 Monaten vor Ablauf im Rahmen eines auf 2, 3 oder 4 Jahre geschlossenen Vertrages und von 6 Monaten vor Ablauf im Rahmen eines auf 5 oder mehr Jahre geschlossenen Vertrages. Im Fall eines Vertrages über Bereitstellung und Entleeren von Material schuldet der Kunde der LAMESCH im Fall der Vertragsauflösung ohne Kündigungsfrist eine Entschädigung in Höhe der Miete des Materials und der Entleerung(en), die während der oben genannten Kündigungsfrist fällig geworden wären. In allen anderen Fällen wird eine vorzeitige Auflösung nur gegen Zahlung des Kunden einer Kündigungsentschädigung in Höhe von 30 % des (jährlichen) Betrages der Bestellung akzeptiert. Verletzt der Kunde eine seiner Verpflichtungen und schafft nicht innerhalb von 30 Tagen ab der Feststellung der Verletzung per Einschreiben Abhilfe, ist die LAMESCH zur Beendigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung und ohne rechtliches Verfahren per Einschreiben berechtigt. Entsprechend endet der Vertrag mit voller rechtlicher Wirkung und ohne Inverzugsetzung, sobald der Kunde in Konkurs geht und/oder einen Vergleich beantragt und/oder ein Insolvenzverfahren beantragt. In den verschiedenen Fällen können vom Kunden pauschal Entschädigungen und Zinsen in Höhe von 30% des (jährlichen) Betrages der Bestellung verlangt werden.

3 -  Abholdienste für Abfälle und Produkte

Die Preise werden auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben bestimmt, der gegenüber der LAMESCH garantiert, dass die gemachten Angaben exakt und vollständig sind. Darüber hinaus müssen auf Verlangen der LAMESCH repräsentative Proben der Abfälle oder Produkte für mögliche Tests zur Kontrolle der Art der abzuholenden Abfälle und Produkte geliefert werden. Falls sich bei der Abholung, beim Transport, bei der Lagerung oder bei der Behandlung der Abfälle oder der Produkte erweisen sollte, dass sie nicht den gemachten Angaben entsprechen, hält der Kunde die LAMESCH von allen hieraus sich ergebenden Schäden schadlos. Die LAMESCH behält sich das Recht vor, das betreffende Los abzulehnen, an den Kunden zurückzusenden oder erneut anzunehmen zu einem angemessenen Preis für die rechtlich ordnungsgemäße und korrekte Entsorgung. Die Abholung der Abfälle oder Produkte erfolgt am vereinbarten Ort. Falls das Verpacken gefährlicher Abfälle und Produkte nicht durch die LAMESCH erfolgt, muss dies durch den Kunden so geschehen, dass die Verpackung dicht und verschlossen ist und die erforderliche Sicherheit bietet, damit die Handhabung durch die LAMESCH und der Transport ohne jedes Risiko erfolgen, wie gesetzlich bestimmt ist. Außerdem sind Lose unterschiedlicher Abfälle und Produkte getrennt zu gruppieren und eindeutig zu kennzeichnen, damit die Bestimmung der verschiedenen Mengen möglich ist. Die Kennzeichnung erfolgt durch den Kunden nach der geltenden Gesetzgebung und den EWG-Normen. Auf einfache Anfrage kann die LAMESCH dem Kunden Piktogramme und ergänzende Etiketten zur Verfügung stellen, um die Zweckbestimmung der Abfälle und Produkte zu erleichtern. In diesem Fall muss der Kunde sie an den verpackten Losen an gut sichtbaren Stellen anbringen. Soweit nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, erfolgt das Verladen kleiner Verpackungseinheiten (Paletten, Fässer, Körbe, ...) und das Befestigen im oder auf dem Transportfahrzeug durch die LAMESCH Falls die im Angebot vorgesehene Ladedauer durch Verschulden des Kunden überschritten wird, werden dem Kunden Zusatzkosten zu den im Angebot angegebenen Bedingungen in Rechnung gestellt. Die Abfälle bleiben Eigentum des Kunden bis zu deren Beseitigung oder Behandlung und der Kunde haftet für die Risiken und Gefahren der Abfälle und Produkte bis zu deren Behandlung.

Der Kunde bestätigt, dass er über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterrichtet ist, die das Lagern, das Sammeln, das Abholen, die Behandlung und die Entsorgung von Abfällen und Produkten betreffen, und verpflichtet sich, diese zu befolgen. Der Kunde bestätigt weiterhin, dass er über die Bedingungen für die Annahme der Abfälle und Produkte in den Behandlungszentren unterrichtet ist, und verpflichtet sich, diese zu befolgen. Der Kunde trägt die Kosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen entstehen. Der Kunde gibt in die Abfall- oder Produktbehälter keine Produkte anderer Art als diejenigen, für die sie bestimmt sind. Der Kunde haftet für die Nichtbeachtung der Vorschriften und die vorgeschriebene Verwendung der Behälter. Alle Kosten aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten gehen daher zu Lasten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die abzuholenden Behälter, Abfälle oder Produkte an einem angemessenen Ort bereit zu stellen, der für das Personal der LAMESCH leicht zugänglich ist. Dieser Ort muss unter anderem die Manöver und die Handhabungen erlauben, die für die gute Durchführung der Leistung notwendig sind. Der Kunde trägt vollständig die Kosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen entstehen. Keinesfalls darf der Kunde die Abholung oder das Entleeren der Behälter, Abfälle und/oder Produkte von Dritten vornehmen lassen.

4 - Eigentumsübertragung

Die Eigentumsübertragung der verkauften Waren (insbesondere der Verkauf von Geräten und Materialien) setzt die vollständige Zahlung des Preises voraus.  Der Kunde ist verpflichtet, seine Gläubiger über den zugunsten von LAMESCH vereinbarten Eigentumsvorbehalt zu informieren.  Bei Nichtzahlung, auch nur teilweise, ist LAMESCH unbeschadet anders lautender Bestimmungen berechtigt, die Ware vom Kunden nach erstmaliger Vorlage einer Aufforderung mit Empfangsbestätigung zurückzuholen.  Das Recht auf Geltendmachung gilt auch im Falle eines gegen den Auftraggeber eingeleiteten Sammelverfahrens. Im Falle des Verbrauchs der Ware verpflichtet sich der Kunde, die Höhe der LAMESCH entstandenen Verluste durch gleichwertige Waren oder Fertigprodukte auszugleichen. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware verpflichtet sich der Kunde, LAMESCH den noch fälligen Teil des Preises unverzüglich zu zahlen.  Im Falle einer Weiterveräußerung hat der Kunde LAMESCH unverzüglich zu benachrichtigen, damit er von seinem Recht Gebrauch machen kann, den Preis gegenüber dem Drittabnehmer geltend zu machen.  Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Im Falle der Anwendung der Eigentumsvorbehaltsklausel haftet der Kunde für eine Abwertungsentschädigung in Höhe von 10% des Warenwertes.  Diese Entschädigung wird nicht mit den vom Kunden geleisteten Anzahlungen verrechnet. Bei Eingriffen der Gläubiger des Kunden, insbesondere bei Pfändungen oder der Eröffnung eines Sammelverfahrens, hat der Kunde LAMESCH unverzüglich per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu informieren.  Ebenso verpflichtet er sich, die beschlagnahmenden Gläubiger, die Organe des Kollektivverfahrens und den Gerichtsvollzieher zu informieren. Der Auftraggeber trägt die Kosten, die sich aus den Maßnahmen zur Einstellung dieser Intervention ergeben, wie insbesondere dem Widerstand Dritter oder der freiwilligen Intervention. Der Kunde verpflichtet sich, dass die Identifizierung der Ware jederzeit möglich ist, unbeschadet der Übertragung des Vorbehaltseigentums an Waren gleicher Art durch den Kunden. Im Schadensfall verpflichtet sich der Kunde, LAMESCH zu informieren und ihm die Versicherung des Eigentums an der entsprechenden Entschädigung zu übertragen.

5 - Bereitstellung des Materials

Die LAMESCH verpflichtet sich zur Bereitstellung des vereinbarten Materials für den Kunden sowie zum Entleeren des bereit gestellten Materials auf telefonischen Anruf des Kunden und nach dem bestehenden Abholprogramm oder an festen Tagen, die für die Container mit 1,1 m³ und 5 m³ zu bestimmen sind, oder innerhalb von 24 Stunden an Werktagen für Industriecontainer. Die Gesamtheit des dem Kunden vermieteten und zur Verfügung gestellten Materials bleibt ausschließliches Eigentum der LAMESCH oder deren Anspruchsberechtigten. Es ist unveräußerlich und unpfändbar. Im Fall der Pfändung muss der Kunde sofort den Pfandgläubiger und die LAMESCH unterrichten, ohne dass der Entschädigungsanspruch der LAMESCH für den möglicherweise erlittenen Schaden berührt wird. Der Kunde verpflichtet sich dazu, genau und präzise den Ort mitzuteilen, wo das Material abgestellt werden soll und der genug Raum bieten muss, um die Manöver zum Absetzen und Abholen der Container bequem durchführen zu können, und wo der Container problemlos befüllt werden kann (bei Industriecontainern muss sich für das Aufladen die Rückseite des LKW an der Vorderseite des Containers befinden). Der Kunde darf den Abstellort für das zur Verfügung gestellte Material ohne schriftliche Zustimmung der LAMESCH nicht ändern. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Abfälle einzufüllen wie: heiße Asche, Explosivstoffe, entflammbare, korrosive oder giftige und/oder radioaktive Materialien, Pharmazeutika, Kohlenwasserstoffe (als Inhalt oder Bestandteil), Gasflaschen (Propangas, Butangas, ...), menschliche und tierische Exkremente, Teile menschlicher Körper, Teile oder Kadaver von Tieren, sowie Metzgereiabfälle, den Container und dessen Umgebung vollkommen sauber zu halten, den Container mit einem Volumen zu befüllen, das seinem Rauminhalt entspricht (d.h. maximal bis zur Oberkante), und das erlaubte Gewicht gleichmäßig nicht zu überschreiten, damit ein Umkippen oder Ungleichgewicht des Containers verhindert wird, das Material nicht abzugeben, zu vermieten oder unterzuvermieten, das Material nicht an einem anderen Ort aufzustellen oder durch einen kommunalen, interkommunalen oder anderen Dienst entleeren zu lassen, ohne dass eine schriftliche Zustimmung der LAMESCH vorliegt, und das Material ausschließlich für die vorgeschriebenen Abfälle zu verwenden. Soweit der Kunde schriftlich keinen ausdrücklichen Vorbehalt geltend macht, wird das zur Verfügung gestellte Material als in einem guten Zustand befindlich angesehen. Der Kunde verpflichtet sich, es in einem guten Zustand zu erhalten und es wie ein guter Familienvater zu behandeln. Der Kunde darf auf keine Weise das ihm zur Verfügung gestellte Material oder dessen Zubehörteile verändern. Wird das zur Verfügung gestellte Material auf öffentlichen Wegen abgestellt, übernimmt der Kunde vollständig und in eigener alleiniger Verantwortung die notwendigen Maßnahmen der einschlägigen Vorschriften, der Genehmigung und der Sicherheit (Straßenverkehrsgesetz, Zugang Dritter zum Material, Diebstahl, Signalisierung, Beleuchtung, Straßenbeschädigungen, ...) unter vollständiger Entlastung der LAMESCH, die in keinem Fall in Anspruch genommen werden kann oder haftbar gemacht für welche Rechtsverletzung auch immer. Das zur Verfügung gestellte Material ist mit einem Identifikationszeichen gekennzeichnet. Es ist strikt verboten, dieses Zeichen zu entfernen oder zu verändern. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Eigentumskennzeichen und die Beschriftungen auf dem Material jederzeit lesbar und in perfektem Zustand zu erhalten. Der Kunde bestätigt, dass er über die vorbehaltliche Nutzung des zur Verfügung gestellten Materials unterrichtet worden ist, und verpflichtet sich, diese Vorschriften zu beachten. Diese Nutzung erfolgt exklusiv. Das zur Verfügung gestellte Material darf auf keine Weise von einem Dritten genutzt oder verwendet werden. Im Fall der Nichtbezahlung der Leistungen, Insolvenz oder Pfändung, wird das zur Verfügung gestellte Material geltend gemacht, gleich an welchem Ort oder wo es sich befindet. Der Kunde erkennt an, dass er Wächter des ihm gelieferten Materials ist, und haftet allein für jeden Verlust und jede Beschädigung ungeachtet der Ursachen, d.h. auch bei zufälliger Beschädigung oder im Fall höherer Gewalt während der gesamten Dauer des Vertrages. Er verpflichtet sich, die LAMESCH über alle Schadensfälle innerhalb von 24 Stunden ab dem Ereignis zu unterrichten und den Betrag aus der entsprechend folgenden Rechnung bei Erhalt zu begleichen. Der Kunde haftet für jeden Diebstahl und jede Beschädigung des ihm zur Verfügung gestellten Materials, selbst für Schäden, die von Dritten verursacht werden. Der Kunde haftet für alle Kosten, die aus der Überladung mit dem Containerinhalt entstehen, gleich ob es sich um Gewicht oder Volumen handelt.

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Schäden, die daraus entstehen können, dass ein Container an einem ungeeigneten Ort aufgestellt wird. Im Fall der Nichtbeachtung einer oder mehrerer Verpflichtungen durch den Kunden (unangemessene Aufstellung des Materials, unzureichender Freiraum am Aufstellungsort, unsachgemäßes Befüllen, Unzugänglichkeit des Containers, ...), werden dem Kunden die sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten nach den geltenden Tarifbedingungen in Rechnung gestellt, unbeschadet aller Rechte, Schäden und Zinsen. Die LAMESCH kann unbeschadet aller Schäden und Zinsen wie aller rechtlichen Schritte den Vertrag per Einschreiben an den Kunden auflösen, falls der Kunde nicht genehmigte technische Maßnahmen am gesamten oder an einem Teil des gemieteten Materials vornimmt oder falls der Kunde das Material Dritten zur Verfügung stellt.

6 - Reinigen der Kanalleitungen von Zisternen und Tanks, Klärgrubenentleerung

Die LAMESCH haftet nicht für Schäden, die sie bei einer beliebigen vom Kunden verlangten Demontagearbeit verursacht, ebenso wenig für alle direkten oder indirekten Schäden, die durch die mangelnde Festigkeit des Materials entstehen, auf dem die Reinigungs-, Entleerungs- oder Prüfarbeiten ausgeführt werden. Die LAMESCH haftet nicht für das Ergebnis der Entleerungsarbeiten.

7 - Preis

Die Preise verstehen sich netto ohne MwSt. Die Preise sind diejenigen, die im Angebot und/oder in der Bestellung angegeben sind. Außer was den Preis der von der LAMESCH an den Kunden verkauften Waren betrifft und in dem Fall, dass die LAMESCH gezwungen ist, die Preise an die Entwicklung ihrer festen oder variablen Kosten anzupassen, die durch Änderungen der Kostenstruktur verursacht ist (Löhne, Transportkosten, Behandlungskosten, Steuern, Versicherungsprämien, Kraftstoffpreise, Änderung des Abkipportes, ...), erfolgt eine mögliche Preisanpassung in Relation mit diesen Änderungen. In diesem Fall weist die Rechnung den neuen Preis aus. In jedem Fall sind die Miet- und Entleerungspreise des Materials an den Preisindex gekoppelt. Die Entsorgungsgebühren finden Anwendung nach dem Tarif, der im Augenblick der Entsorgung gilt, und an die zugewiesene Deponie oder Annahmestelle gekoppelt. Sie können angepasst werden, falls der Abkipp- oder Entsorgungsort geändert wird. Zusatzleistungen und/oder Änderungen im Vertrag müssen vom Kunden schriftlich verlangt werden. Die durch diese Leistungen verursachten Kosten gehen zu Lasten des Kunden zu den in diesem Augenblick geltenden Tarifen. Sie müssen vom Kunden angenommen worden sein. Die Angebotspreise beruhen auf Leistungen während der normalen Arbeitszeiten der LAMESCH S.A. Zuschläge für Überstunden, Leistungen an Samstagen oder Sonntagen, nachts oder an Feiertagen, die vom Kunden verlangt werden, werden ihm nach den offiziellen Tabellen fakturiert.

8 - Bezahlung

Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen der LAMESCH innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto und ohne Abzug fällig. Wird die Rechnung nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Rechnungsdatum beanstandet, gilt sie als vom Kunden akzeptiert. Jede Zahlungsverzögerung zieht von Rechts wegen ohne Mitteilung und Inverzugsetzung die Anwendung eines Verzugszinses nach sich, der nach dem gesetzlichen Zinssatz berechnet wird ab der Frist, die in den Artikeln 3 und 12 des Gesetzes vom 18.April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen genannt ist. Im Fall der Zahlungsverzögerung wird eine Vertragsstrafe für die Zusatzkosten fällig, die pauschal und unveränderlich 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens 40 EUR beträgt, ohne dass die vorgenannten Zinsen berührt werden. Die Nichtzahlung bei Fälligkeit berechtigt die LAMESCH zur Aussetzung der Leistungen und/oder Abfuhr. Jede Teilzahlung des Kunden wird zunächst mit den Zinsen verrechnet, das mögliche Saldo mit der Hauptverbindlichkeit. Alle Zahlungen müssen so erfolgen, wie auf den Rechnungen der LAMESCH angegeben. Der Kunde kann keine Zahlung verweigern unter Hinweis auf eine Streitigkeit, die nicht direkt mit dem Gegenstand der Rechnung in Zusammenhang steht, oder ein Rückbehaltungsrecht für den nicht beanstandeten Teil der Rechnung geltend machen. Falls die Zahlungsverzögerung 5 Tage nach einer Inverzugsetzung weiterhin besteht, kann die LAMESCH die Ausführung des Vertrages auf Verschulden des Kunden unterbrechen. Im Fall der Nichtbezahlung der Rechnung in dem Monat, der auf die Zustellung einer Inverzugsetzung folgt, wird der Vertrag von Rechts wegen ohne zusätzliche Inverzugsetzung aufgelöst. In beiden angenommenen Fällen bleiben trotz der Entscheidung der LAMESCH deren Rechte zur Beitreibung der Forderung, der Schäden und der Zinsen unbeschadet. Jede Nichtzahlung bei Fälligkeit führt automatisch zum Fälligwerden aller übrigen geschuldeten Beträge. Wechsel werden von der LAMESCH nicht akzeptiert.

9 - Verzug der Durchführung und Geldbußen

Der Kunde kann keine Geldbußen oder Entschädigungen geltend machen, die nicht im Vertrag vorgesehen sind. Alle vom Kunden gewünschten Änderungen der Leistungserbringung, soweit von der LAMESCH akzeptiert, haben Auswirkungen auf die vereinbarten Durchführungsfristen aufgrund der sich hieraus ergebenden Folgen oder können diese haben. Die LAMESCH weist jede Haftung für Lieferverzögerungen im Fall höherer Gewalt ab. Falls die Durchführung des Vertrages durch einen Sachverhalt verzögert wird, der nicht in den Verantwortungsbereich der LAMESCH fällt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die entsprechende Dauer der Verzögerung. In diesem angenommenen Fall behält sich die LAMESCH das Recht vor, die Durchführungsdauer entsprechend anzupassen. Die LAMESCH behält sich weiterhin das Recht vor, vom Kunden die Schäden und Zinsen zu verlangen, die sich aus möglichen Nachteilen ergeben, die durch ein Versäumnis des Kunden zurückzuführen sind. Dauert der Verzug mehr als drei Monate an und bestimmt der Vertrag, dass der Preis fest und unveränderlich ist, ist die LAMESCH zur Anpassung ihres Preises bei Abschluss der Leistungserbringung befugt, um mögliche Erhöhungen der Gestehungskosten zu berücksichtigen.

10 - Untervergabe

Die LAMESCH behält sich das Recht vor, den Vertrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

11 - Höhere Gewalt

Einen Fall höherer Gewalt stellt jedes Ereignis dar, das vom Willen der Parteien unabhängig, unvorhersehbar und unabwendbar ist, gleich welcher Art auch immer, und das den geschlossenen Vertrag zeitweilig oder definitiv undurchführbar macht und je nach Fall die Aussetzung der Durchführung, die Annullierung oder die Auflösung des Vertrages erlaubt. Der Fall höherer Gewalt kann von der LAMESCH unter der Bedingung geltend gemacht werden, dass er während der Dauer des Vertrages eingetreten ist. Als Fälle höherer Gewalt betrachtet werden können Kriegszustand, Aufstand oder Aufruhr, alle behördlichen Entscheidungen über Erlaubnisse und Genehmigungen, Naturkatastrophen, alle Unterbrechungen durch Regenzeiten oder alle für Ort und Jahreszeit als anormal anerkannten Wetterunbilden, Brand, Streiks und Aussperrung, ohne dass diese Aufzählung eine Beschränkung darstellt. Ebenfalls als höhere Gewalt betrachtet werden Unfälle der Arbeitsgeräte, des Transports und Unterbrechungen der Lieferung von Rohstoffen, die zu einer teilweisen Einstellung der Betriebstätigkeit der LAMESCH führen.

12 - Haftung

Dem Verbraucher kommt als Kunden nach dem Gesetz vom 21. April 2004 über die Konformitätsgarantie eine Frist von zwei Jahren ab der Lieferung des Gutes zu, um gegenüber der LAMESCH alle Konformitätsabweichungen des Gutes geltend zu machen. Entsprechend muss jeder versteckte Fehler eines von der LAMESCH verkauften Gutes vom Verbraucher als Kunden umgehend mitgeteilt werden, wie Artikel 1648 des Code Civil bestimmt. In allen anderen Fällen müssen alle Mängelrügen und Reklamationen, um gültig zu sein, der LAMESCH innerhalb von 5 Werktagen ab der Durchführung der vereinbarten Arbeit mitgeteilt werden, die die Mängelrüge begründet, oder ab dem Datum, ab dem der Kunde von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt hat. Die Mängelrügen und Reklamationen müssen schriftlich direkt an unsere Büros gerichtet werden. Nicht anerkannt werden Mängelrügen oder Reklamationen, die mündlich an unser Personal gerichtet werden. Die LAMESCH haftet allein für Schäden, die direkt von der LAMESCH verursacht werden, und in keinem Fall für indirekte Schäden, wie Betriebsverluste, Finanzkosten oder Gewinnverlust.

13 - Werterhaltung

Der stellt die LAMESCH frei und hält sie schadlos gegenüber Schäden und Ansprüchen aller Personen, einschließlich der Beschäftigten des Kunden, die im Rahmen der Durchführung des Vertrages einen Nachteil erleiden, ausgenommen im Fall eines schweren Fehlers der LAMESCH in ursächlichem Zusammenhang mit dem Schaden.

14 - Gegenseitige Informationspflicht

Die beiden Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Unterrichtung über alle Ereignisse oder Umstände, die die Sicherheit oder die gute Durchführung der Leistungen beeinträchtigen könnten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sich die Orte, Installationen, Maschinen und Ausrüstungen, an denen das Personal der LAMESCH S.A. ihre Leistungen erbringen, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, die LAMESCH S.A. über Risiken und Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen der Arbeiter an dem Arbeitsort zu unterrichten, an dem die Leistungen erbracht werden.

15 - Verarbeitung Personenbezogener Daten

Die vom Käufer und vom Verkäufer bereitgestellten Informationen und personenbezogenen Daten werden unter strengster Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt. Die erhobenen Informationen sollen die Ausführung von vorvertraglichen sowie vertraglichen Maßnahmen ermöglichen. Jede Partei hat ein Recht auf Auskunft über die sie betreffenden Daten sowie ein Recht auf Berichtigung dieser Daten. Die allgemeine Datenschutz-Politik von LAMESCH sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind auf der Website www.lamesch.lu zu finden.

16 -  Ethik und Verhaltenskodex

LAMESCH verfügt über einen Verhaltenskodex für Geschäftspartner, der unter www.lamesch-prezero.lu abrufbar ist.  Der Kunde verpflichtet sich, diesen einzuhalten.

17 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die Durchführung des Vertrages unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wählen die Parteien als Erfüllungsort Luxemburg. Für die Vertragsbeziehung zwischen der LAMESCH und dem Kunden gilt luxemburgisches Recht. Sämtliche Reklamationen und sämtliche möglichen Streitigkeiten, die aus dem Vertrag, der den vorliegenden AGB unterliegt, zwischen der LAMESCH und dem Kunden entstanden sind oder entstehen, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Luxemburg-Stadt, wobei die LAMESCH befugt ist, Klagen gegen den Kunden bei jedem anderen zuständigen Gericht zu erheben.

18 - Teilweise Nichtigkeit

In dem Fall, dass eine Bestimmung der vorliegenden AGB oder eine im Rahmen einer anderen geschlossenen Vereinbarung festgelegte Bestimmung zwischen der LAMESCH und dem Kunden als ungültig erklärt werden sollte, hat dies keine Folgen für die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen, Bedingungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien, die unverändert bleiben.

Wird geladen...