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Allgemeine Bedingungen für Einkauf und Ausführung

Allgemeine Bedingungen für Einkauf und Ausführung

1 - Anwendungsbereich und gültigkeit der allgemeinen Einkaufs- und Ausführungsbedingungen

Außer im Falle von ausdrücklichen gegenteiligen Vereinbarungen bilden die vorliegenden Allgemeinen Einkaufs- und Ausführungsbedingungen unter Ausschluss aller anderen, abweichenden Allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Lieferanten oder des Subunternehmers, im Folgenden „Verkäufer“ genannt, einen integralen Bestandteil sämtlicher Bestellungen der LAMESCH Exploitation s.a., im Folgenden „Käufer“ oder „LAMESCH“ genannt, auch wenn diese erst nach der Bestellung übermittelt werden.

2 - Empfangsbestätigung – Änderungen

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer zur Bestätigung schnellstmöglich eine datierte und unterzeichnete Kopie des Bestellscheins zukommen zu lassen, welche als Empfangsbestätigung gilt. Dieses Dokument ist an den Unternehmenssitz des Käufers zu senden.

Sollte der Verkäufer die Bestellung nicht spätestens innerhalb von acht Tagen auf diese Weise bestätigt haben, ist der Käufer berechtigt, die Bestellung zu stornieren oder davon auszugehen, dass der Verkäufer die Bestellung stillschweigend einschließlich aller Bedingungen angenommen hat. Die Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer gilt als Annahme der Bestellbedingungen sowie aller anderen Bedingungen durch den Verkäufer.

Mündliche Aufträge des Käufers und seiner Bediensteten gelten außerdem nur dann als verbindlich, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen durch eine schriftliche Bestellung bestätigt werden.
Sollte der Käufer nicht auf ein Angebot antworten, das ihm übermittelt wurde, so kann dies keinesfalls an Annahme dieses Angebots interpretiert werden.

Änderungen sind nur nach der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Käufers zulässig

3 - Ausmass der Verpflichtungen des Verkäufers

Der Verkäufer bestätigt, über alle erforderlichen Informationen für eine tadellose Ausführung der Bestellung zu verfügen, die Schwierigkeiten berücksichtigt zu haben, welche diese Bestellung mit sich bringt und in der Lage zu sein, die Bestellung gemäß den Regeln der Technik auszuführen.

Der Verkäufer trifft alle nötigen Maßnahmen, um im Rahmen seiner Ergebnisverpflichtung eine tadellose Ausführung der Bestellung ohne Unterbrechung und innerhalb der festgelegten Fristen sicherzustellen.

Es ist dem Verkäufer ausdrücklich untersagt, die Belieferung, die Ausführung der Arbeiten oder die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Falle von Streitigkeiten aus welchen Gründen auch immer auszusetzen.

Die Verpflichtungen und Pflichten des Verkäufers ändern sich durch eine Zustimmung oder Genehmigung des Käufers sowie durch Kontrollen oder sonstige Handlungen des Käufers in keiner Weise.

4 - Kündigung – Versäumnisse

Sollte der Verkäufer den ihm obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommen oder ein Konkurs- bzw. Vergleichsverfahren gegen ihn eingeleitet werden, behält sich der Käufer das Recht vor, seine Bestellung vollständig oder teilweise zu stornieren und dies unbeschadet eventueller Schadenersatzzahlungen, die ihm zustehen könnten. Der Käufer behält sich außerdem das Recht vor, die Versäumnisse des Verkäufers selbst zu beheben oder auf Kosten und Gefahr des Verkäufers einen Dritten damit zu beauftragen.

5 - Übertragung – Vergabe an subunternehmer

Der Verkäufer verpflichtet sich, die Bestellung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht zur Gänze oder teilweise an Dritte abzutreten oder an Subunternehmer zu vergeben, andernfalls ist der Käufer berechtigt, die Bestellung vollständig oder teilweise zu stornieren und Schadenersatz zu fordern. Sollte der Käufer seine Zustimmung erteilen, so wird die Haftung des Verkäufers für die vollständige und tadellose Ausführung der Bestellung gegenüber dem Käufer dadurch in keiner Weise eingeschränkt.

6 - Ausführungsfrist der Bestellungen

Außer im Falle von ausdrücklichen gegenteiligen Vereinbarungen beginnt die Ausführungsfrist mit dem Tag der Bestellung zu laufen. Sollten Verzögerungen bei der Ausführung bereits vorhersehbar oder gar unvermeidlich sein, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer zu benachrichtigen, sobald er davon Kenntnis erlangt und es obliegt daraufhin dem Käufer, den Verkäufer zu informieren, ob er seine Bestellung aufrecht erhalten möchte oder nicht.

Wird die Bestellung nicht gemäß den festgelegten Bedingungen ausgeführt, behält sich der Käufer das Recht vor, die Bestellung ohne vorherige Mahnung oder Einschaltung eines Gerichts ganz oder teilweise zu stornieren und zwar unbeschadet seines Rechts, Schadenersatz zu verlangen. Die Bestätigung der Stornierung oder der neuen Frist erfolgt schriftlich.

Dem Käufer können unter anderem Schäden aufgrund der Beschäftigungslosigkeit des Personals, des Stillstands von Anlagen, aufgrund eines Gewinnausfalls, wegen Entschädigungszahlungen an den Kunden des Käufers usw. entstehen.
Wenn in den besonderen Bedingungen die Zahlung eines bestimmten Betrags als Vertragsstrafe vorgesehen ist, so kommt diese Klausel ohne vorherige Mahnung und unbeschadet des Rechts des Käufers auf einen vollständigen Ersatz seines Schadens von Rechts wegen zur Anwendung. Die Vertragsstrafe gilt als pauschale, nicht verringerbare Entschädigungszahlung.

7 - Versand

Außer im Falle von ausdrücklichen gegenteiligen Vereinbarungen erfolgt der Versand auf Gefahr des Verkäufers an die vom Käufer angegebene Lieferadresse und zwar ausschließlich an Werktagen und während der Büroöffnungszeiten.
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer vor jeglichem Versand eine Versandanzeige zu übermitteln, welche insbesondere klare und genaue Angaben betreffend das versandte Material sowie die Referenzen des Bestellscheins aufweisen muss.

Diese Versandanzeige ist an den Unternehmenssitz des Käufers zu übermitteln, wobei der Ware eine Kopie beizulegen ist.

Im Falle von Lieferverzug aus welchen Gründen auch immer hat der Verkäufer für eine perfekte Aufbewahrung des Materials zu sorgen, auch wenn die Verzögerungen vom Käufer verursacht wurden.

Zusätzliche Kosten oder Gefahren, die durch die Nutzung von beschleunigten Transportmitteln oder besonderen Aufbewahrungsarten zum Zwecke der Einhaltung der Lieferfristen entstehen, trägt der Verkäufer.

8 - Eigentumsübergang – Übernahme – Annahme

Das Eigentum an den Waren, welche Gegenstand der Bestellung sind, geht mit der Identifizierung der einzelnen Elemente, aus denen sich die Bestellung zusammensetzt oder mit der Lieferung dieser Elemente zur Baustelle schrittweise auf den Käufer über, wobei der Verkäufer das Risiko für seine Waren und/oder Dienstleistungen bis zur Annahme trägt; die bloße Inbesitznahme der Waren, welche Gegenstand der Bestellung sind, gilt nicht als Annahme.

Die Annahme führt der Käufer – außer im Falle von ausdrücklichen gegenteiligen Bestimmungen in den besonderen Bedingungen – am Bestimmungsort der Waren oder am Ort der Ausführung der Arbeiten durch. Der Käufer behält sich unbeschadet des Rechts, Schadenersatz zu fordern, das Recht vor, sämtliche Waren oder Materialien, die nicht den in der Bestellung angeführten Spezifikationen oder der Qualität eines genehmigten Musters entsprechen auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Die bloße Übernahme der Waren gilt nicht als Annahme.

Eine stillschweigende Annahme ist nicht zulässig. Außerdem kann weder die Übernahme oder die Verwendung der Waren bzw. erbrachten Arbeiten noch das Fehlen von Beschwerden über einen bestimmten Zeitraum oder die vollständige Bezahlung des ausständigen Betrags als stillschweigende Annahme interpretiert werden.

9 - Preis

Außer im Falle von gegenteiligen Angaben anlässlich der Bestellung handelt es sich bei den Preisen um Festpreise, die nicht geändert werden können.

Die Preise gelten für das Material und verstehen sich frei Bestimmungsort, versandkostenfrei, verzollt und einschließlich sämtlicher Steuern, Gebühren oder sonstigen Kosten aller Art. Der Käufer trägt nur die zum Zeitpunkt der Übernahme geltende Mehrwertsteuer oder jede andere Steuer, durch welche diese abgelöst werden könnte.

10 - Rechnungen

Die Rechnungen des Verkäufers, auf welchen zwingend die Bestellnummer sowie sämtliche Positionen des Bestellscheins aufzulisten sind, sind an den Unternehmenssitz des Käufers oder an die E-Mail-Adresse fournisseur@lamesch-prezero.lu zu senden. Sollte der Verkäufer diese Vorschriften nicht einhalten, werden die Rechnungen automatisch zurückgesandt. In so einem Fall beginnt die Zahlungsfrist erst zu laufen, wenn der Käufer die oben genannten Dokumente in ordnungsgemäß vervollständigter Form erhalten hat.

11 - Zahlung – Skonto

Außer im Falle von ausdrücklichen gegenteiligen Vereinbarungen erfolgt die Zahlung innerhalb von 60 Tagen ab Ende des Monats der Rechnungsstellung, auf jeden Fall aber erst nach der Annahme aller Waren und/oder Leistungen und nach Bestätigung der Rechnung.

Im Falle einer Bezahlung innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt der Rechnung zieht der Käufer von Rechts wegen einen Skonto in Höhe von 2% des Rechnungsbetrags ab.
Die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer dürfen nicht abgetreten und die Rechnungen nicht indossiert werden.

Barzahlungen werden vom Käufer keinesfalls angenommen oder vorgenommen.
Außerdem ist der Käufer berechtigt, seine Schulden mit seinen eigenen Forderungen gegen den Verkäufer gegenzurechnen.

12 - Garantie

Das Material sowie die Arbeiten sind (außer im Falle von gegenteiligen Angaben in der Bestellung oder, bei Nichtvorliegen, im Angebot) ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme durch eine einjährige Garantie gegen sämtliche Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehler, jegliche Nichtübereinstimmung mit den Betriebs- oder Leistungsmerkmalen sowie gegen alle anderen Fehler und Mängel gedeckt. Der Verkäufer verpflichtet sich, während dieses Zeitraums alle schadhaften Materialien oder Anlagen innerhalb kürzester Zeit und ohne zusätzlichen Kosten für den Käufer auszutauschen, wobei die ersetzten Materialien und Anlagen erneut durch eine Garantie mit derselben Laufzeit, die ursprünglich vereinbart wurde, gedeckt sind.

Der Verkäufer hat dem Käufer unverzüglich alle Kosten und Aufwendungen zu ersetzen, die Letzterem aufgrund der oben genannten Pannen, Störungen, Mängel oder Versäumnisse entstanden sind.

Sollte sich der Verkäufer weigern, die schadhaften Materialien oder Anlagen zu reparieren bzw. auszutauschen, sollte die Reparatur bzw. der Austausch nicht zufriedenstellend sein, sollten die neuen Materialien bzw. Anlagen nicht leistungsfähig sein, im Falle von Störungen oder einer wiederholten Nicht-Leistung behält sich der Käufer das Recht vor, die Waren und Arbeiten bis zum Ende der Garantielaufzeit abzulehnen und die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren.

In so einem Fall hat der Käufer von Rechts wegen Anspruch auf Rückzahlung all jener Beträge durch den Verkäufer, die für die gesamte stornierte Bestellung oder die stornierten Teile der Bestellung beglichen wurden sowie Anspruch auf einen vollständigen Ersatz der Schäden, die dem Käufer aufgrund der Stornierung der Bestellung entstanden sind. Im Falle von zwei aufeinander folgenden Pannen derselben Art und bei demselben Material hat der Verkäufer dieses durch ein anderes Material mit gleichwertigen Funktionen zu ersetzen, welches die im Bestellschein angeführte Betriebssicherheit aufweist.

13 - Haftung – Versicherung

Als qualifizierter Fachmann (ein Kriterium, das für die Auswahl maßgeblich war) übernimmt der Verkäufer die volle Verantwortung für die tadellose Ausführung der Bestellung.
Er haftet gegenüber dem Käufer und hält letzteren von allen Folgen einschließlich Gewinnausfall, finanzielle Aufwendungen usw. schadlos, die aufgrund eines Versäumnisses oder von fehlender Vorsicht, Voraussicht oder Sorgfalt seinerseits in Zusammenhang mit oder im Rahmen der Ausführung der Bestellung eintreten könnten.
Es obliegt dem Verkäufer, alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um die Sicherheit seiner Arbeitnehmer, des Personals des Käufers und von dessen Kunden sowie von allen anderen Dritten und/oder den Schutz ihrer persönlichen Gegenstände zu gewährleisten; er hat sämtliche gesetzlichen Vorschriften betreffend den Arbeitsschutz einzuhalten und alle nötigen Versicherungen mit einem Regressverzicht gegenüber dem Käufer und seinem Kunden abzuschließen.

14. Höhere gewalt

Der Verkäufer ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, sofern ein solches Ereignis während der Vertragslaufzeit eintritt und er dies dem Käufer innerhalb von drei Tagen nach dem Eintritt des Ereignisses in einem ausführlichen und begründeten Fax oder eingeschriebenen Brief bekanntgegeben hat.
Nicht als Fälle von höherer Gewalt sind folgende Ereignisse anzusehen:

  • jegliche Unterbrechung aufgrund der Regenzeit oder aufgrund von anderen ungünstigen Witterungsverhältnissen, die als normal für den Ort und die jeweilige Jahreszeit gelten
  • Streiks in den Fabriken des Verkäufers und/oder seiner Subunternehmer
  • Aussperrungen.

15 - Werbeverbot

Es ist dem Verkäufer untersagt, die zwischen ihm und dem Käufer bestehende Geschäftsbeziehung ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers zu Werbezwecken in Druckerzeugnissen oder sonstigen Publikationen zu erwähnen.

16 - Prämien

Der Verkäufer verpflichtet sich ausdrücklich, dem Personal des Käufers keine Prämien welcher Höhe auch immer zukommen zu lassen (und seien sie noch so gering), auch nicht über einen Mittelsmann. Jeder Verstoß gegen die vorliegende Verpflichtung berechtigt den Käufer dazu, den Vertrag unverzüglich zu kündigen und die Zahlung von Schadenersatz zu verlangen, so als ob der Verkäufer die Waren nicht geliefert hätte.

17 - Verarbeitung personenbezogener Daten

Die vom Käufer und vom Verkäufer bereitgestellten Informationen und personenbezogenen Daten werden unter strengster Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt. Die erhobenen Informationen sollen die Ausführung von vorvertraglichen sowie vertraglichen Maßnahmen ermöglichen. Jede Partei hat ein Recht auf Auskunft über die sie betreffenden Daten sowie ein Recht auf Berichtigung dieser Daten. Die allgemeine Datenschutz-Politik von LAMESCH sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind auf der Website www.lamesch-prezero.lu zu finden.

18 - Ethik und Code of Conduct

LAMESCH verfügt über einen « Code of Conduct für Geschäftspartner », der unter https://lamesch-prezero.lu/de/ethik abrufbar ist.  Der Käufer verpflichtet sich, diesen einzuhalten. Wenn Sie einen potenziellen Verstoß gegen die Compliance melden möchten, können Sie sich an unseren Compliance Officer unter Compliance@lamesch-prezero.lu wenden oder unser Online-Meldesystem nutzen, das auf derselben Seite der Website verfügbar ist.

19 - Qualität

Der Verkäufer verpflichtet sich, die Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltpolitik von Lamesch, die übermittelten Verfahren und Anweisungen sowie die auf der Internetseite von Lamesch vorhandenen Verfahren und Anweisungen einzuhalten.

Lamesch ist berechtigt, alle Arbeiten, Produkte und/oder Dienstleistungen am Herstellungsort (nach vorheriger schriftlicher Mitteilung) oder am Bestimmungsort/Ausführungsort zu inspizieren und zu kontrollieren. Der Verkäufer wird bei jeglichen Kontrollen und Inspektionen vollumfänglich mitwirken und die erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen.

20 - Sicherheit

Der Verkäufer hat sich informiert (oder wird sich informieren) über (i) den Lieferort, um eine sichere Ausführung der Lieferung zu gewährleisten; (ii) die für den Lieferort geltenden Vorschriften und Anweisungen, die innerhalb des Unternehmens oder der Gebäude in Bezug auf die Sicherheit einzuhalten sind, wie z. B., aber nicht ausschließlich, der Sicherheits- und Gesundheitsplan, die Baustellenordnung usw.

Wenn der Verkäufer in den Gebäuden anwesend ist, verpflichtet er sich, die Betriebs-, Sicherheits- und sonstigen Vorschriften, die in diesen Gebäuden gelten, zu befolgen. Der Verkäufer stellt gegebenenfalls sicher, dass seine Subunternehmer diesen Artikel einhalten.

Der Verkäufer erstellt einen Präventionsplan mit einer Analyse der spezifischen Risiken der Arbeiten, mit denen er beauftragt ist, welcher Lamesch vorgelegt und von den Parteien vor Beginn der Arbeiten unterzeichnet wird. Gegebenenfalls wird der Verkäufer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beantragen.

Der Verkäufer ist verantwortlich für und sorgt dafür, dass seine Subunternehmer und Beauftragten alle seine Verpflichtungen in Bezug auf Wohlbefinden und Sicherheit einhalten, die gemäß der Gesetzgebung am Arbeitsplatz einzuhalten sind, d.h. (i) Risiken für das Wohlbefinden der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz; (ii) Schutz und Maßnahmen und Aktivitäten und Prävention am Arbeitsplatz; (iii) Organisation der Ersten Hilfe am Arbeitsplatz; (iv) Brandbekämpfung und Evakuierung von Personen am Arbeitsplatz.

Da Lamesch die Sicherheit sehr ernst nimmt, ist Lamesch unverzüglich (d.h. am Tag des Unfalls) zu informieren, wenn ein oder mehrere Mitarbeiter des Verkäufers im Rahmen einer Leistung für Lamesch in einen Arbeitsunfall verwickelt sind. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Unfall unverzüglich durch seine zuständigen Stellen analysiert wird und die gesetzlich vorgeschriebene(n) Meldung(en) erfolgt(en).

Sofern nicht ausdrücklich anders angewiesen, werden die Arbeiten/Dienstleistungen während der von Lamesch mitgeteilten Arbeitszeiten ausgeführt und die Reise- und Wartezeiten gelten als im Preis inbegriffen und können daher nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

21 - Umwelt

Der Verkäufer hat im Rahmen seiner Erfüllung der Bestellung die in Luxemburg geltenden Umweltvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Der Verkäufer im Rahmen seiner Ausführung der Bestellung verpflichtet sich, die Nachhaltigkeitskriterien für eine nachhaltige Entwicklung gemäß der anwendbaren Umweltpolitik von Lamesch einzuhalten.

Der Verkäufer sowie seine eigenen Lieferanten und Subunternehmer müssen sicherstellen, dass sie alle Anforderungen der REACH-Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nr. 1907/2006 über Chemikalien und deren sichere Verwendung erfüllen, die sich mit der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen befasst. Auf Anfrage stellt er dem Käufer die schriftlichen Nachweise zur Verfügung, die seine Einhaltung der REACH-Verordnung belegen.

Bei der Lieferung von gefährlichen Produkten ist das Sicherheitsdatenblatt gemäß den nationalen Vorschriften zwingend mitzuliefern. Alle Dokumente und Zertifikate sind zusammen mit der Bestellung zu liefern und bilden einen integralen Bestandteil der Bestellung.

Der Verkäufer muss aktiv zur Reduzierung des Verbrauchs von Ressourcen (Energie oder andere) beitragen, indem er möglichst sparsame Produkte, Leistungen und Lösungen anbietet.

22 - Rechtsstreitigkeiten – Gerichtsstand – Anwendbares recht

Für Rechtsstreitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich in Zusammenhang mit der Auslegung der Bestellbedingungen oder der Ausführung der Bestellung ergeben könnten und die nicht auf gütlichem Wege beigelegt werden können, sind ausschließlich die Gerichte am Unternehmenssitz des Käufers zuständig.

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